
Abschnitt 3.1
Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191)
Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191)
Abschnitt 3.1 – 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
3.1 Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
Vor der Auswahl und der Benutzung von Fuß- oder Knieschutz hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet
Art und Umfang der Gefährdungen,
Gefährdungsdauer
und
persönliche Voraussetzungen des Versicherten.
Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus der Gefährdungsermittlung und der Bewertung des Risikos.