
Abschnitt 4.2
Benutzung von Schutzkleidung (bisher: BGR 189)
Benutzung von Schutzkleidung (bisher: BGR 189)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Bewertung
Vor der Auswahl von Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzkleidung vorzunehmen, um festzustellen, ob sie
- 1.
Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
- 2.
für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,
- 3.
den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügt,
- 4.
dem Träger angepasst werden kann.
Er hat dafür zu sorgen, dass je nach Erfordernis für jeden Versicherten eine eigene Schutzkleidung zur alleinigen Benutzung zur Verfügung steht.