
Abschnitt 3
Benutzung von Schutzkleidung (bisher: BGR 189)
Benutzung von Schutzkleidung (bisher: BGR 189)
Abschnitt 3 – 3 Gefährdungsbeurteilung
Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:
Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,
Arbeitsbedingungen
und
persönliche Konstitution des Trägers.
Die zu berücksichtigenden Risiken sind in den Anhängen 2 bis 4 aufgeführt.