
Abschnitt 6.3
Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau (bisher: BGR 188)
Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau (bisher: BGR 188)
Abschnitt 6.3 – 6.3 Kennzeichnung
Feuerfeste Fertigteile sollten bis zur Montage durch Positionsnummern deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.