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DGUV Regel 109-010 - Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (DGUV Regel 109-010)
Titel: Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (DGUV Regel 109-010)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 109-010
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln
(DGUV Regel 109-010)

(bisher BGR 180)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß "Oberflächenbehandlung"

Stand der Vorschrift: April 1992

Diese Schrift wurde zurückgezogen.