
DGUV Regel 109-010 - Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (DGUV Regel 109-010)
Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln
(DGUV Regel 109-010)
(bisher BGR 180)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß "Oberflächenbehandlung"
Stand der Vorschrift: April 1992
Diese Schrift wurde zurückgezogen.