
Abschnitt 27
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Abschnitt 27 – 27 Zeitpunkt der Anwendung
Diese Sicherheitsregeln sind anzuwenden ab 1. Oktober 1994. Sie ersetzen die "Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage" (ZH 1/486) vom Oktober 1986.