DGUV Regel 101-007 - Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 1...

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Abschnitt 20.5, 20.5 Verbandkästen, Rettungsmittel
Abschnitt 20.5
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Titel: Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-007
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 20.5 – 20.5 Verbandkästen, Rettungsmittel

20.5.1

Auf Vortriebsmaschinen müssen Verbandkästen nach DIN 13 157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C" vorhanden sein. Für die Aufbewahrung sind besonders gekennzeichnete, dicht schließende Behälter vorzusehen.

20.5.2

Im Bereich der Vortriebsmaschine sind Rettungsmittel bereitzustellen, die auch für den Transport von Verletzten entlang der Maschine geeignet sind.

20.5.3

Beim Einsatz von Vortriebsmaschinen müssen bei langen und beengten Flucht- und Rettungswegen für die im Bereich der Maschinen tätigen Versicherten geeignete Flucht- und Rettungsgeräte bereitgehalten werden.