
Abschnitt 20.2
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Abschnitt 20.2 – 20.2 Sicherung gegen Rücklaufen
Vortriebsmaschinen in ansteigenden Schrägstollen oder Schrägschächten müssen mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein, die bei Ausfall des Antriebes ein Rücklaufen verhindern.