
Abschnitt 18.2
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Abschnitt 18.2 – 18.2 Betrieb und Wartung
Dieselmotoren sind so zu betreiben und zu warten, daß die Entwicklung gesundheitsgefährlicher Gase und Stoffe möglichst niedrig gehalten wird. Unnötiges Laufenlassen der Motoren ist zu vermeiden.
Wartung von Dieselmotoren siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 554 "Dieselmotorenemissionen".