DGUV Regel 101-007 - Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 1...

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Abschnitt 8.1, 8 Arbeitsplätze und Verkehrswege in Schächten...
Abschnitt 8.1
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Titel: Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-007
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8.1 – 8 Arbeitsplätze und Verkehrswege in Schächten

8.1 Steigleitern

In Schächten dürfen Steigleitern nicht steiler als 80° und sollen möglichst mit gleicher Neigung eingebaut sein. Dies gilt nicht für enge und weniger als 10 m tiefe Schächte.