
Abschnitt 6.2
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage (bisher: BGR 160)
Abschnitt 6.2 – 6.2 Sicherung bei standsicherem Gebirge
Standsicheres Gebirge ist regelmäßig auf absturzdrohende Massen zu untersuchen und erforderlichenfalls zu beräumen.