
Abschnitt 7.2
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005)
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005)
Abschnitt 7.2 – 7.2
Natur- und Mischfaserseile, die vor dem 1. Oktober 1989 als Tragmittel oder als Sicherungsseil verwendet wurden, dürfen abweichend von Abschnitt 4.3.4 bis zu ihrer Ablegereife, längstens jedoch bis zum 1. Oktober 1994, weiterbenutzt werden.