
Betrieb von Pistenpflegegeräten
(bisher: BGR 155)
[bisherige ZH 1/590]
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Stand der Vorschrift: Januar 2004
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
Vorbemerkung
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
----------------------------
Beim Betrieb von Pistenpflegegeräten können Gefährdungen sowohl durch das Pistenpflegegerät selbst, als auch durch das Arbeitsumfeld auftreten, z.B. durch Fahrbewegungen, Betrieb von Anbaugeräten, Geländeformation, Witterungseinflüsse, Lawinengefahr.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit | 3 |
Betriebsanweisung | 3.1 |
Anforderungen an den Geräteführer | 3.2 |
Gefahrbereich | 3.3 |
Fahrbetrieb | 3.4 |
Einsatz unter besonderen Bedingungen | 3.5 |
Mitfahren von Personen auf der Ladefläche | 3.6 |
Transport von Lasten | 3.7 |
Windenbetrieb | 3.8 |
Instandhaltung | 3.9 |
Prüfungen | 3.10 |
Zeitpunkt der Anwendung | 4 |
Vorschriften und Regeln | Anhang |