
Abschnitt 4.3
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Abschnitt 4.3 – 4.3 Kennzeichnung
Rundstahlketten müssen je nach Güteklasse z.B. mit einem runden oder fünfeckigen Anhänger nach DIN 685-4 oder viereckig nach DIN EN 818-5 gekennzeichnet sein. Auf die farbliche Kennzeichnung kann verzichtet werden.
Wegen der Einsatzbedingungen in aggressiven Medien sollten die Anhänger aus säurebeständigem Werkstoff bestehen.