
Abschnitt 2
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
- 1.
Feuerverzinkerei ist der Betrieb, in dem Stahlteile durch Eintauchen in schmelzflüssiges Zink beschichtet werden.
- 2.
Zinkbad ist ein Behälter mit schmelzflüssigem Zink.
- 3.
Beizbad ist ein Behälter mit Säure, in der Regel Salzsäure mittlerer Konzentration um 10 %, zur Reinigung der Werkstücke.
- 4.
Wasserstoffversprödung ist eine Werkstoffschädigung durch Wasserstoffgehalt im Stahlgefüge.
- 5.
Spannungsrisskorrosion ist eine Werkstoffschädigung durch gleichzeitige Anwesenheit von Anrissen, Zugspannungen und Korrosionsmitteln.
- 6.
Interkristalline Korrosion ist eine Werkstoffschädigung durch Auflösung korrosionsempfindlicher Gefügebestandteile in Gegenwart von Korrosionsmitteln.