
Abschnitt 8
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (bisher: BGR 150)
Abschnitt 8 – 8 Zeitpunkt des Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 1992, sofern nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.