
Abschnitt 1
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich
Diese Regeln finden Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung und Ergänzung von Luftfahrzeugen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.