DGUV Regel 114-007 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfah...

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Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Titel: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 114-007
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich

Diese Regeln finden Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung und Ergänzung von Luftfahrzeugen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.