
Abschnitt 4.6
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 142)
Abschnitt 4.6 – 4.6 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen den "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (ZH 1/494) entsprechen.
Siehe auch Abschnitt 3.2.