Abschnitt 10.1 - 10.1 Prüfung von Anlagen und Einrichtungen
Prüfpflichtige Anlagen und Einrichtungen sind bei Bedarf und in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumentieren.
Prüfpflichtige Anlagen und Einrichtungen sind z.B.:
Bagger, Lader, Planiergeräte und Spezialgeräte des Erdbaues (Erdbaumaschinen),
elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
Flüssigkeitsstrahler,
Lastenaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb,
bestimmte Atemschutzgeräte.
Siehe auch Anhang 2.