DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (DGUV Regel ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4, 4 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 4
Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (DGUV Regel 109-002)
Titel: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (DGUV Regel 109-002)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 109-002
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4 – 4 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich die Verpflichtung für Unternehmer und Unternehmerinnen, vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.