DGUV Regel 113-005 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Behälter, Silos und enge Räume
Teil 2: Umgang mit transportablen Silos
(DGUV Regel 113-005)

Regel

(bisher BGR/GUV-R 117-2)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2016

bgvr_ausrufungszeichen.jpgRegeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.

DGUV Regel 113-005 April 2007 - aktualisierte Fassung Juli 2016

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungs- und Belastungskatalog3
Gefährdungsbeurteilung3.1
Gefährdungs- und Belastungskatalog3.2
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit transportablen Silos4
Organisatorische Schutzmaßnahmen4.1
Arbeitsablauforganisation4.1.1
Zufahrt zur Einsatzstelle (Aufstellort)4.1.2
Zugänglichkeit4.1.3
Prüfungen vor Inbetriebnahme4.1.4
Schutzmaßnahmen gegen Absturz von Personen4.2
Befüllen und Wartungsarbeiten am Befüllort4.2.1
Besteigen am Einsatzort4.2.2
Schutzmaßnahmen gegen Umstürzen/Abstürzen transportabler Silos4.3
Umstürzen beim Aufnehmen4.3.1
Umstürzen beim Absetzen/Aufstellen transportabler Silos4.3.2
Umstürzen beim Betreiben4.3.3
Umstürzen/Abstürzen beim Umsetzen4.3.4
Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe und Stäube4.4
Kontrolliertes Befüllen4.4.1
Kontrollierte Entnahme4.4.2
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom4.5
Abstand zu Freileitungen4.5.1
Elektrischer Anschluss4.5.2
Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefährdungen4.6
Instandhaltung, allgemein4.6.1
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten4.6.2
BetriebsanweisungAnhang 1
Vorschriften und RegelnAnhang 2

Vorbemerkung

bgvr_ausrufungszeichen.jpgArbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sind gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Für die gefährlichen Arbeiten "Einsteigen" und "Einfahren" besteht ein Beschäftigungsverbot für Jugendliche.