DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behälter...

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Abschnitt 7.2, 7.2 Feuerlösch- und Explosionsunterdrückungsa...
Abschnitt 7.2
Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (DGUV Regel 113-004)
Titel: Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (DGUV Regel 113-004)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 113-004
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.2 – 7.2 Feuerlösch- und Explosionsunterdrückungsanlagen

Feuerlösch- und Explosionsunterdrückungsanlagen sind vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen außer Betrieb zu setzen und gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Auslösen zu sichern.