
Abschnitt 7.6
Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten (bisher: BGR 113)
Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten (bisher: BGR 113)
Abschnitt 7.6 – 7.6 Lastkombinationen
Die Gesamtkonstruktion ist für folgende Lastkombinationen zu untersuchen:
Lastkombination A: Arbeitsbetrieb
Eigenlast der Treppenkonstruktion nach Normen der Reihe DIN 1055 "Lastannahmen".
Verkehrslast nach Abschnitt 7.3.
Windlast mit dem Staudruck ϕ2 = 0,2 kN/m2 nach der zweiten Zeile der Tabelle 3 DIN 4420-1
oder
waagerecht wirkende Ersatzlast nach Abschnitt 7.5.
Der ungünstigere Lastfall ist maßgebend.
Für Treppen ohne Windbelastung, die zum Beispiel im Inneren von Gebäuden aufgebaut werden, siehe Abschnitt 7.5.1.
Lastkombination B: größte Windlast
Eigenlast der Treppenkonstruktion nach Normen der Reihe DIN 1055 "Lastannahmen"
Windlast nach der ersten Zeile der Tabelle 3 DIN 4420-1.