
Abschnitt 5.4
Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen (bisher: BGR 107)
Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen (bisher: BGR 107)
Abschnitt 5.4 – 5.4 Besondere Bestimmungen für UV-Polymerisationsdurchlauftrockner
Alle Abdeckungen der UV-Polymerisationsdurchlauftrockner müssen während des Betriebes von den Versicherten in Schutzfunktion gehalten werden. Vorhandene Schutzfilter, Blenden und Vorhänge gegen reflektierte Strahlung sind von den Versicherten zu benutzen.