DGUV Regel 113-002 - Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen

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Sicherheitsregeln für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen
(bisher: BGR 107)

(bisher ZH 1/19)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß "Druck und Papierverarbeitung"

Stand der Vorschrift: April 1990

Vorbemerkung

Bestimmungen für den Bau, die Ausrüstung, die Aufstellung und den Betrieb von Durchlauftrocknern unterschiedlicher Bauarten für Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen sind in verschiedenen Vorschriften und Sicherheitsregeln enthalten. Um Herstellern und Betreibern von Durchlauftrocknern die Einhaltung aller erforderlichen Bestimmungen zu erleichtern, sind in diesen Sicherheitsregeln alle Bestimmungen für Durchlauftrockner von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen zusammengefaßt.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Bau und Ausrüstung 4
Gemeinsame Bestimmungen4.1
Besondere Bestimmungen für Lösemitteldurchlauftrockner4.2
Besondere Bestimmungen für IR-Lösemitteldurchlauftrockner4.3
Besondere Bestimmungen für Polymerisationsdurchlauftrockner4.4
Besondere Bestimmungen für UV-Polymerisationsdurchlauftrockner4.5
Besondere Bestimmungen für ESH-Polymerisationsdurchlauftrockner4.6
Betrieb 5
Gemeinsame Bestimmungen5.1
Besondere Bestimmungen für Lösemitteldurchlauftrockner5.2
Besondere Bestimmungen für Polymerisationsdurchlauftrockner5.3
Besondere Bestimmungen für UV-Polymerisationsdurchlauftrockner5.4
Besondere Bestimmungen für ESH-Polymerisationsdurchlauftrockner5.5
Prüfung 6
Gemeinsame Bestimmungen6.1
Besondere Bestimmungen für Lösemitteldurchlauftrockner6.2
Besondere Bestimmungen für Polymerisationsdurchlauftrockner6.3
Zeitpunkt der Anwendung7
Berechnungsgrundlagen für LösemitteldurchlauftrocknerAnhang 1
Anordnung der Meßstellen von GaswarneinrichtungenAnhang 2
Empfohlene Grenzwerte für die UV-BestrahlungAnhang 3
Röntgenverordnung (Auszug)Anhang 4
Vorschriften und RegelnAnhang 5