
Abschnitt 6.3.2
Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten (bisher: BGR/GUV-R 2102)
Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten (bisher: BGR/GUV-R 2102)
Abschnitt 6.3.2 – 6.3.2 Reinigung
Das Reinigen schneidender Maschinenteile darf nur mit Werkzeugen oder geschützter Hand vorgenommen werden.
Schneidende Maschinenteile sind z.B. Sägekette, Schneidmesser der Sichelmäher.