
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (DGUV Regel 112-198)
Abschnitt 7.1 – 7 Auswahl
7.1 Allgemeine Hinweise
Bei der Auswahl und Zusammenstellung von Auffang-, Arbeitsplatzpositionierungs- oder Rückhaltesystemen müssen u. a die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
Eignung der Bestandteile für die vorgesehene Verwendung unter Berücksichtigung aller verschiedenen Phasen der Verwendung (z. B. Zugang, Arbeit, Rettung)
die Merkmale des Arbeitsplatzes (z. B. Neigung der Standfläche, die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Standplatzes) und der Umgebung (z. B. aggressive Stoffe und Medien)
Kompatibilität der Bestandteile (z. B. Wechselwirkung zwischen der Anschlageinrichtung und der Falldämpferfunktion oder Auffangfunktion der anderen Bestandteile)
Ergonomische Anforderungen z. B.
durch Auswahl eines geeigneten Gurtes zur Unterstützung des Tragekomforts und zur Reduzierung der körperlichen Belastung
durch Verwendung leichter Ausrüstungsbestandteile
Anwendungseinschränkungen in den Herstellerinformationen (z. B. Querbeanspruchung von Karabinerhaken)
Sicherstellung der Ersten Hilfe und Rettung (z. B. durch eigenes Personal)
Merkmale des Befestigungspunktes für das System (z. B. Lage und Tragfähigkeit)
Beeinträchtigung der sachgerechten Funktion durch andere PSA, Arbeitskleidung, mitgeführtes Arbeitsmaterial und Arbeitsmittel