
Benutzung von Atemschutzgeräten (DGUV Regel 112-190)
Abschnitt 5.3 – 5.3 Quantitative Anpassungsüberprüfung
Um einen quantitativen Nachweis der Schutzwirkung des Atemanschlusses zu erhalten, sind entsprechende Prüfeinrichtungen erforderlich. Der Nachweis wird bei angelegtem Atemanschluss geführt.
Zur quantitativen Anpassungsüberprüfung kann die Partikelzählmethode herangezogen werden. Dabei wird die Partikelanzahl in der Umgebungsatmosphäre und innerhalb der aufgesetzten Maske gemessen. Durch das Verhältnis der Partikelanzahl (außen zu innen) wird die individuelle Schutzwirkung des Atemanschlusses als Zahlenwert ermittelt. Dieser Wert wird auch als Fit-Faktor bezeichnet. Für die verschiedenen Atemanschlüsse soll mindestens der nachfolgend angegebene Zahlenwert erreicht werden:
Tabelle 10
erforderlicher Zahlenwert bei der quantitativen Anpassungsüberprüfung von Atemanschlüssen
Atemanschluss | erforderlicher Zahlenwert (Fit-Faktor) |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 100 * |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 | 100 * |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 100 * |
Halbmaske | 100 |
Vollmaske | 2000 |
Atemschutzanzug | 2000 |
erforderlicher Fit-Faktor bei quantitativer Anpassungsüberprüfung nach ISO 16975-3