
Abschnitt 3.7.6
Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Abschnitt 3.7.6 – 3.7.6 Prüfungen, Kontrollen
Gehegeeinfriedungen der Sicherheitsstufe III, II, I, A, T und D sind täglich durch Sichtkontrollen zu prüfen.
Es ist dafür zu sorgen, dass in Gehegen der Sicherheitsstufe III, II, I, T und D Funktionskontrollen der Schließvorrichtungen, Schieber und Sicherungen regelmäßig durchgeführt werden.
Die Dokumentation der Prüfergebnisse in einem Prüfbuch wird empfohlen.
Festgestellte Mängel an Gehegeeinfriedungen, Schließvorrichtungen, Schiebern oder Sicherungen von Gehegen der Sicherheitsstufe III, II, I, A, T und D sind unverzüglich zu beseitigen.