
Abschnitt 5.6
Betrieb von Bädern (DGUV Regel 107-001)
Betrieb von Bädern (DGUV Regel 107-001)
Abschnitt 5.6 – 5.6 Arbeiten an Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion von Beckenwasser
An Filterbehältern mit kathodischem Korrosionsschutz muss vor Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Behälter vorhandener Wasserstoff entfernt werden. Dies kann erreicht werden durch vollständige Auffüllung des Behälters mit Wasser.
Siehe auch Abschnitt 4.4.2.