DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Arbeiten an Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion von Beckenwasser

An Filterbehältern mit kathodischem Korrosionsschutz muss vor Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Behälter vorhandener Wasserstoff entfernt werden. Dies kann erreicht werden durch vollständige Auffüllung des Behälters mit Wasser.

Siehe auch Abschnitt 4.4.2.