DGUV Grundsatz 309-008 - Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräte...
Abschnitt 3.7, 3.7 Befehlseinrichtungen
Abschnitt 3.7 – 3.7 Befehlseinrichtungen
Stellteile | Zustand Funktion Leichtgängigkeit selbsttätige Rückstellung Kennzeichnung der ausgelösten Bewegungsrichtungen |