
Abschnitt 2
Prüfung von Hebebühnen (bisher: BGG 945)
Prüfung von Hebebühnen (bisher: BGG 945)
Teil 1 – Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
Abschnitt 2 – Allgemeines
Hebebühnen sind Maschinen im Sinne der Richtlinie 98/37/EG. In diesem Teil des BG-Grundsatzes werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Hersteller seinen Verpflichtungen im Rahmen der EG-Konformitätserklärung nach Anhang V der Richtlinie 98/37/EG nachkommen kann.