
Abschnitt 3.5
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (bisher: BGG 925)
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (bisher: BGG 925)
Abschnitt 3.5 – 3.5 Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung in der Stufe 1 "Allgemeine Ausbildung" sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken.
Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 "Zusatzausbildung" und Stufe 3 "Betriebliche Ausbildung" richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
Siehe auch zweiter Absatz der Erläuterungen zu Abschnitt 1.1.