DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fah...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 7.1, 7 Lehrinhalte 7.1 Theoretische Qualifizierung...
Abschnitt 7.1
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Titel: Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 308-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.1 – 7 Lehrinhalte
7.1 Theoretische Qualifizierung Stufe 1

Der Qualifizierung zur Bedienperson von Flurförderzeugen sollte der nachfolgende Musterlehrplan zu Grunde gelegt werden.

Tabelle 1 Musterlehrplan zur theoretischen Qualifizierung der Stufe 1

Lfd. Nr. Themen Umfang
1Rechtliche Grundlagen10 - 15 %
2Unfallgeschehen5 %
3Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten5 - 10 %
4Antriebsarten5 - 10 %
5Standsicherheit10 - 15 %
6Betrieb allgemein15 - 20 %
7Regelmäßige Prüfung5 %
8Umgang mit Last10 - 15 %
9Sondereinsätze10 - 15 %
10Verkehrsregeln/Verkehrswege5 %
11Abschlussprüfung5 %

Zu den Inhalten der Themen 1 bis 10 siehe Anhang 1.

Literatur zu einzelnen Themen siehe Anhang 3.