DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fah...

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Abschnitt 6.5, 6.5 Lehrmittel-Ausstattung
Abschnitt 6.5
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Titel: Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 308-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.5 – 6.5 Lehrmittel-Ausstattung

Folgende Lehrmittel sollten zur Verfügung stehen (siehe auch Anhang 3):

  • Regelwerke

  • Lehrbücher

  • PC-Lernprogramme

  • Lehrfilme bzw. Video

  • Unfallberichte

  • Fragebögen

  • Modelle (z. B. für die Demonstration der Standsicherheit), Muster, Schautafeln