
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (bisher: BGG 925)
Abschnitt 6.2 – 6.2 Räumlichkeiten
Für den theoretischen Teil der Ausbildung sollte ein Schulungsraum mit folgenden Gegebenheiten zur Verfügung stehen:
ausreichende Größe (vorzugsweise sollten die Tische in U-Form platziert sein)
gut klimatisierbar (Heizungs- und Lüftungsmöglichkeit)
ruhig (keine Verkehrs-, Gebläse- oder Maschinengeräusche)
ausreichend beleuchtet
verdunkelbar (für Video, Dia, Overhead, Film)
Toiletten in der Nähe.
Für den praktischen Teil der Ausbildung sollte eine Fläche mit folgenden Gegebenheiten zur Verfügung stehen:
ausreichend groß (ca. 300 m2/Stapler), befestigt und gegen über dem betrieblichen Verkehr abgesichert,
witterungsgeschützt, wenn erforderlich,
mit der Möglichkeit zur Durchführung von Stapelübungen (z. B. an Regalen, Laderampen oder LKW-Ladeflächen).