DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fah...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 6.1, 6 Randbedingungen 6.1 Allgemein
Abschnitt 6.1
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Titel: Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-001)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 308-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.1 – 6 Randbedingungen
6.1 Allgemein

Der Erfolg einer Qualifizierung wird maßgeblich beeinflusst von:

  • den Räumlichkeiten,

  • der Qualifikation, der Erfahrung und Anzahl der Qualifizierenden,

  • der technischen Ausstattung und

  • den zur Verfügung stehenden Lehrmitteln.