
Abschnitt 4.1
Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln (bisher: BGG 922)
Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln (bisher: BGG 922)
Abschnitt 4.1 – 4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
4.1 Sicherheitstechnische Anforderungen
Der Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln sind insbesondere zugrunde zu legen die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Siehe Anhang 3 der "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461).