
Abschnitt 2.1
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Abschnitt 2.1 – 2.1 Grundlagen
Lichttechnische Grundgrößen
Gütemerkmale der Beleuchtung
Natürliche und künstliche Beleuchtung
Licht und Gesundheit
(z. B. Unfallgefährdung, Alter, nicht-visuelle biologische Lichtwirkungen)
Auge und Sehen
Licht und Raumgestaltung.