
Abschnitt 1
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich
Dieser Grundsatz enthält Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten. Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme sind nicht Gegenstand der Ausbildung nach diesem Grundsatz.