DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.8 - 2.8 Lernerfolgskontrolle

Im Anschluss an die Ausbildung erfolgt ein Wissenstest über wichtige Inhalte der Ausbildung. Bei bestandenem Test wird den Teilnehmern vom Ausbildungsträger eine Bescheinigung über den Inhalt sowie den zeitlichen Umfang der Ausbildung ausgehändigt. Der Ausbildungsträger ist auf der Teilnahmebestätigung der Teilnehmer namentlich zu vermerken.

Ausbildungsträger können ein Muster der Teilnahmebescheinigung beim Sachgebiet Beleuchtung erhalten.