
Abschnitt 2.5
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV Grundsatz 315-201)
Abschnitt 2.5 – 2.5 Messung der Beleuchtung
Messgeräte und Messgrößen
Vorbereitung und Durchführung einer Messung
(z. B. Messraster, Einbrennen der Anlage, Tageszeit)
Messprotokoll.