Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 2.3.3, 2.3.3 Sonstige BremsanlagenAbschnitt 2.3.3Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (DGUV Grundsatz 314-002)Titel: Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (DGUV Grundsatz 314-002)Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: DGUV Grundsatz 314-002Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]Normtyp: SatzungAbschnitt 2.3.3 – 2.3.3 Sonstige BremsanlagenDie mechanische Übertragungseinrichtung der Feststellbremse ist funktionsfähig; der Hebelweg ist nicht zu groß.Das Abreißseil der Auflaufbremsanlage ist vorhanden und unbeschädigt. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite