
Abschnitt 1
Prüfung von Kranen (bisher: BGG/GUV-G 905)
Prüfung von Kranen (bisher: BGG/GUV-G 905)
Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf Krane, die in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV/GUV-V D6) fallen, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.