
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (bisher: BGG/GUV-G 9102)
Abschnitt 18.2 – 18.2 Prüfanordnung - Sicht- und Funktionsprüfung
18.2.1 Pumpe
Hydraulik-Flüssigkeitsbehälter und Anschlüsse auf Dichtheit,
allgemeine Dichtheit, bei angekuppeltem Gerät mit Nenndruck belasten (ca. 10 s Druckbelasten),
Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen,
Funktionsfähigkeit der Zugentlastung für die Schläuche pumpenseitig, sofern vorhanden,
Zeitpunkt des letzten Wechsels der Hydraulik-Flüssigkeit (Wechseln nach Angaben des Herstellers).
18.2.2 Elektromotor
Zustand des Elektrokabels, des Steckers und des Schalters einschließlich Kabeleinführung in den Motor und Beschaffenheit der Zugentlastung.
18.2.3 Verbrennungsmotor
Funktionsfähigkeit der Anlasseinrichtung (Seilstarter),
Abdeckung für heiße Teile von Motor und Auspuff, sofern von der Bauart her erforderlich, auf Beschädigungen,
Zeitpunkt der letzten Wartungsarbeiten einschließlich Motorenölwechsel.
18.2.4 Schlauchleitungen
Schlauchleitungen einschließlich Kupplungen auf Dichtheit, Oberflächenbeschädigungen (Aufquellungen, Knickstellen, Risse, Einschnitte [Ritzer] usw.),
Leichtgängigkeit der Kupplungen,
Vorhandensein der Staubschutzkappen.
Anmerkung: Hydraulikschlauchleitungen sind nach 10 Jahren auszutauschen (Herstellungsdatum beachten).
18.2.5 Spreizer
Arme auf Beschädigungen, deckungsgleiches Aufeinanderliegen bei geschlossenen Spreizerarmen,
Spreizerspitzen auf Zustand der Riffelung, Einrisse,
Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen,
Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s auf Nenndruck fahren,
Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):
Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung müssen die Arme sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen,
Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen,
Zustand der Haltegriffe.
18.2.6 Schneidgerät
Zustand (Zahnung, Ausbrüche, Materialverwerfungen) und Einstellung (Spiel zwischen den Messern/Schneiden) der Messer/Schneiden,
Anmerkung: Wenn sich der Verdacht auf Anrisse ergibt, sind die Messer/Schneiden mittels Farbeindringverfahren DIN EN 571-1:1997-03 zu prüfen. Dies gilt auch bei Verdacht auf Deformierung bzw. Verstellung der Messer.
Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen,
Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s auf Nenndruck fahren,
Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):
Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung müssen die Messer sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen,
Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen,
Zustand der Haltegriffe.
18.2.7 Rettungszylinder
Zylinder und Kolbenstange auf Beschädigung und Deformation,
Pratzen auf festen Sitz und Zustand,
Zustand der Verbindungsteile und Sicherungen,
Dichtheit, Gerät beidseitig ca. 10 s auf Nenndruck fahren,
Wirksamkeit der Stellteile der Steuereinrichtung (Totmannschaltung):
Beim Loslassen der Stellteile der Steuereinrichtung muss die Kolbenstange sofort in der bestehenden Lage verbleiben. Dabei muss das Stellteil, das die Bewegungsrichtung vorgibt, selbsttätig in Nullstellung zurückgehen,Vorhandensein und Lesbarkeit von Beschilderung und Richtungssymbolen,
Zustand der Haltegriffe, sofern vorhanden.
18.2.8 Zubehör
auf Vollständigkeit,
Zugketten mit Verbindungsmitteln auf auffällige äußere Veränderungen.
Anmerkung: Wenn auffällige Veränderungen festgestellt wurden, sind diese Teile einer besonderen Prüfung zu unterziehen, z. B. mittels Farbeindringverfahren DIN EN 571-1: 1997-03.