
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (bisher: BGG/GUV-G 9102)
Abschnitt 8.2 – 8.2 Prüfanordnung
Die Schiebleiter wird zur Überprüfung der Überlappung und der Führungsbügel auf ihre maximale Nutzlänge ausgeschoben und waagerecht (die Auflagerhöhen entsprechend ausgleichen) mit der Steigseite nach oben auf drei Böcke gelegt (siehe Abbildung 1). An der nicht unterstützten Überlappung ist der Abstand zwischen Boden und Holm zu messen (Messwert A1).

Abb. 1
Zuerst wird die Leiter dort, wo sie nicht unterstützt ist, mit 30 kg belastet. Das verbleibende Leiterteil wird mit 80 kg belastet (siehe Abbildung 2). Der Abstand zwischen Boden und Holm an der nicht unterstützten Überlaooung wird gemessen (Messwerte B1).

Abb. 2
Anschließend wird die andere Überlappungsstelle (siehe Abbildungen 3 und 4) in gleicher Weise geprüft (Messwerte A2 und B2).

Abb. 3

Abb. 4