
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (bisher: BGG/GUV-G 9102)
Abschnitt 6.3 – 6.3 Einsteckteil
6.3.1 Prüfanordnung
Das Einsteckteil ist aus dem Leiterteil zu entnehmen und eingehend zu untersuchen.
6.3.2 Prüfbefund
Das Einsteckteil ist betriebssicher, wenn:
weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind,
Holzteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,
Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen,
das Gefüge des Einsteckteils und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,
Niet- und Schraubverbindungen fest sind,
Schweißnähte keine Risse oder andere auffällige Mängel aufweisen,
die Metallteile keine Korrosionsschäden haben,
der Sprossenbelag bei Einsteckteilen aus Leichtmetall keine Schäden aufweist,
die Sprossenanker bei Holzleitern unbeschädigt sind und festen Sitz haben,
die Steckkästen fest sitzen,
die Sperrbolzen des Steckleiterteils gut einrasten und wirken,
die Füße bei Einsteckteilen aus Leichtmetall fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen.
Prüfnachweis führen.