
Abschnitt 18
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (bisher: BGG/GUV-G 9102)
Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (bisher: BGG/GUV-G 9102)
Abschnitt 18 – 18 Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte
(DIN 14 751 (zurückgezogen), DIN EN 13 204)
Achtung! Bei Einsatz, Übung und Prüfung dürfen nur Geräte und Aggregate gleichen Nenndrucks miteinanderverbunden und betrieben werden. Sind Geräte und Aggregate mit unterschiedlichen Nenndrücken vorhanden, sollten diese eindeutig entsprechend ihres Nenndrucks gekennzeichnet sein.
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