
Abschnitt 15.3
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002)
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002)
Abschnitt 15.3 – 15.3 Schäkel
Schäkel sind betriebssicher, wenn sie insbesondere keine der folgenden Mängel aufweisen:
Verformungen
Oberfläche beschädigt
Struktur deformiert
Gewinde des Bolzens defekt oder nicht gängig
Risse oder Schäden an Bolzen oder Ohr
Kennzeichnung der zulässigen Belastung fehlt
Funktion eingeschränkt